Wir beraten und vertreten Sie zuverlässig in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten rund um das Fahrzeug.
Neben Streitigkeiten aus Leasing- und Finanzierungsverträgen bietet der Kaufvertrag ein großes Potential an möglichen, rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Kauf eines Fahrzeugs kann für den Verkäufer und den Käufer eine Vielzahl an Problemen mit sich bringen, wenn plötzlich Mängel auftreten.
Der Verkäufer weigert sich, für die vorhandenen Mängel einzustehen oder aber der Käufer verlangt plötzlich Schadensersatz, obwohl der Verkäufer keinerlei Kenntnis von den mutmaßlichen Mängeln hatte.
Dem Käufer stehen dabei verschiedene gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Ein zentrales und wichtiges Gewährleistungsrecht ist der Rücktritt vom Kaufvertrag (früher: Wandlung).
Wenn es im Anschluss an den Rücktritt zur Rückabwicklung des Kaufvertrages kommt, müssen die Vertragspartner gegenseitig die entstandenen Nutzenvorteile am Fahrzeug und Kaufpreis ausgleichen. Bei der Abwicklung ist in der Praxis jedoch immer wieder festzustellen, dass Verkäufer den Käufer bei der Abrechnung entgegen der geltenden Rechtslage oftmals benachteiligen.
Schwerpunkte im KFZ-VertragsrechtSchwerpunktbereiche unserer anwaltlichen Tätigkeiten im Bereich des Kfz-Vertragsrechts bilden daher:
Die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" werden in diesem Bereich umgangssprachlich häufig synonym verwandt. Dies ist jedoch nicht richtig. Der Gesetzgeber und die Gerichte unterscheiden zwischen einer gesetzlichen Gewährleistung, die ggf. vertraglich verändert werden kann und einer zusätzlichen, rein vertraglichen, Garantie. Die daraus folgenden Konsequenzen können - gerade auch im Autohandel - erheblich sein.
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