Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragestellungen rund um Ihren Führerschein. Besonders im Bereich des Fahrerlaubnisrechts ist oftmals eine frühzeitige und fachkundige anwaltliche Beratung erforderlich. In der heutigen Gesellschaft nimmt der Führerschein einen bedeutenden Stellenwert ein, insbesondere für berufstätige Personen kann von ihm die gesamte wirtschaftliche Existenz abhängen. Anfängliche Fehler und deren Folgen auf diesem Gebiet lassen sich erfahrungsgemäß im Nachgang nur schwer wieder berichtigen. Unsere Kanzlei vertritt daher ihre Interessen bundesweit gegenüber Führerscheinbehörden sowie vor sämtlichen Verwaltungsgerichten. |
Ein Fahrverbot kann aufgrund einer Straftat oder eines Bußgelddeliktes auferlegt werden. Die eigentliche Fahrerlaubnis, also die staatliche Erlaubnis zur Benutzung von öffentlichen Straßen ist davon grundsätzlich nicht betroffen. Es darf lediglich für die Dauer des Fahrverbotes kein Gebrauch von dieser Fahrerlaubnis gemacht werden.
Der Entzug der Fahrerlaubnis kommt als Folge einer Straftat oder der behördlichen Verneinung der generellen Fahreignung des Betroffenen in Frage und stellt für diesen gegenüber dem reinen Fahrverbot die schwerwiegendere Einschränkung dar. Oft wird eine lange Sperrdauer zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis angeordnet. Diese wieder abzuwenden ist in der Folge dann häufig nur mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand möglich.
Die "Eignung" ist der zentrale Begriff des gesamten Fahrerlaubnisrechts.
Praktisch sämtliche Streitigkeiten um fahrerlaubnisrechtliche Probleme haben ihn zum Gegenstand. Nach der gesetzlichen Grunddefinition dieses Rechtsbegriffs ist nur derjenige zum Führen eines Kfz geeignet, der die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetzte verstoßen hat.
Eine medizinisch- psychologische Untersuchung (MPU) kann von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, wenn sie Zweifel an der Fahreignung besitzt.
Das Ergebnis eines solchen Gutachtens wiegt bei der Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über den möglichen Entzug der Fahrerlaubnis oder deren Nichterteilung schwer. Bereits im Vorfeld einer solchen Untersuchung ist deshalb eine eingehende Beratung und Vorbereitung unumgänglich.
Sofern bereits ein Gutachten erstellt wurde, ermöglicht uns die Kooperation mit entsprechenden Fachärzten eine gezielte Nachprüfung und ggf. rechtliche Anfechtung dieser MPU-Gutachten.