Verkehrsunfall & Schadenregulierung

Auto mit zerknautschtem Kühlergrill - Schadensregulierung Hannover

Leistungen in Bereich der Schadenregulierung

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Und nun?

Wir übernehmen für Sie die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz und zwar ausnahmslos das, was Ihnen zusteht!

Unsere Leistung, Ihr Rund-um-Sorglospaket:

  • Kompetente Durchsetzung Ihrer Schadensersatzforderungen
  • Recherche der gegnerischen Versicherung
  • Empfehlung eines unabhängigen und renommierten Schadengutachters oder Unfallanalytikers
  • Zusammenarbeit mit kundigen Medizinern bei einem Schmerzensgeldanspruch
  • Korrespondenz mit Ihrer eigenen Versicherung

Jedes Jahr verschenken betroffene Unfallgeschädigte bares Geld, weil sie die Schadenregulierung allein den Versicherungen überlassen. Oder wussten Sie, dass Ihnen nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall mit Personenschaden unter anderem auch ein Anspruch auf Ersatz von Haushaltsführungskosten zustehen kann?

Versicherungen werden Sie darauf kaum aufmerksam machen. Sie sind und bleiben reine Wirtschaftskonzerne, die rein gewinnorientiert arbeiten müssen. Wenn diese von Schadenmanagement sprechen, meinen sie die Verringerung der Ausgaben, und damit die Herabsetzung „Ihrer Ansprüche.

Wann sollte ich einen Anwalt aufsuchen?

Sobald wie möglich! Anstelle sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken oder bei einem Bagatellschaden gleich ein teures Schadensgutachten erstellen zu lassen, auf dessen Kosten Sie am Ende sitzen bleiben, wenden Sie sich lieber gleich an uns.

Die Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt für Verkehrsrecht vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz erzielen, als Geschädigte, die die Regulierung in die eigene Hand nehmen. Fragen Sie also einfach unverbindlich nach.

Wir stehen Ihnen für eine umfassende Ersteinschätzung persönlich, telefonisch oder per Email zur Verfügung.

Was kostet die Beauftragung eines Anwalts nach einem Unfall?

Wenn Sie kein Verschulden an dem Unfall trifft, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten unserer Beauftragung.

Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, deckt diese Ihr Kostenrisiko nach dem jeweiligen Vetragsumfang zumeist komplett ab.

Mögliche Ansprüche bei Schäden am Fahrzeug:

  • die Wahl der Reparaturwerkstatt
  • die Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen
  • die freie Wahl des Gutachters
  • einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
  • den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
  • Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet.

Mögliche Ansprüche bei einem Personenschaden:

  • Schmerzensgeld, eine Schmerzensgeldrente bei Dauerschäden
  • Ersatz Ihres Verdienstausfalls
  • Ersatz der Heilbehandlungskosten – falls die Krankenversicherung nicht eintritt
  • Kosten der Kurbehandlung
  • Umschulungsmaßnahmen
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Haushaltsführungsschaden
  • Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen

Bitte vermeiden Sie:

  • vor Ort Ihre Unfallschuld einzugestehen
  • die Abwicklung des Unfalls von Dritten abnehmen zu lassen sowie
  • eine Vereinbarung mit der gegnerischen Versicherung z. B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen zu treffen.
Kostenlose Erstberatung | Schnelle Erfolgseinschätzung 0511 - 357 66 890
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