Leistungen in Bereich der SchadenregulierungEin Verkehrsunfall ist schnell passiert. Und nun? Wir übernehmen für Sie die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz und zwar ausnahmslos das, was Ihnen zusteht! Unsere Leistung, Ihr Rund-um-Sorglospaket:
Jedes Jahr verschenken betroffene Unfallgeschädigte bares Geld, weil sie die Schadenregulierung allein den Versicherungen überlassen. Oder wussten Sie, dass Ihnen nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall mit Personenschaden unter anderem auch ein Anspruch auf Ersatz von Haushaltsführungskosten zustehen kann? Versicherungen werden Sie darauf kaum aufmerksam machen. Sie sind und bleiben reine Wirtschaftskonzerne, die rein gewinnorientiert arbeiten müssen. Wenn diese von Schadenmanagement sprechen, meinen sie die Verringerung der Ausgaben, und damit die Herabsetzung „Ihrer“ Ansprüche. Wann sollte ich einen Anwalt aufsuchen?Sobald wie möglich! Anstelle sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken oder bei einem Bagatellschaden gleich ein teures Schadensgutachten erstellen zu lassen, auf dessen Kosten Sie am Ende sitzen bleiben, wenden Sie sich lieber gleich an uns. Die Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt für Verkehrsrecht vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz erzielen, als Geschädigte, die die Regulierung in die eigene Hand nehmen. Fragen Sie also einfach unverbindlich nach. Wir stehen Ihnen für eine umfassende Ersteinschätzung persönlich, telefonisch oder per Email zur Verfügung. Was kostet die Beauftragung eines Anwalts nach einem Unfall?Wenn Sie kein Verschulden an dem Unfall trifft, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten unserer Beauftragung. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, deckt diese Ihr Kostenrisiko nach dem jeweiligen Vetragsumfang zumeist komplett ab. Mögliche Ansprüche bei Schäden am Fahrzeug:
Mögliche Ansprüche bei einem Personenschaden:
Bitte vermeiden Sie:
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