
LG Magdeburg – Az. 10 O 1092/13 – ein Motorradfahrer klagte nach einem Unfall, bei dem er und sein Motorrad nicht unwesentliche Schäden erlitten hatten, auf Schadensersatz gegen das Land.
Ohne Erfolg.
Nach Ansicht des Gerichts ist das beklagte Land seinen Verkehrssicherungspflichten vollumfänglich, zumindest aber ausreichend nachgekommen.
Auf einer Bundesstraße war zum Unfallzeitpunkt der Straßenbelag ausgebessert worden. Nach Ende der Arbeiten befand sich noch immer Rollsplitt auf der Fahrbahn, der noch nicht entfernt worden ist. Um darauf aufmerksam zu machen, ließ das Land in einem Abstand von etwa 150 Metern vor dem auf der Fahrbahn befindlichen Splitt ein Verkehrszeichen errichten, das mit einem Piktogramm vor dem Split gewarnt hat.
Der Kläger passierte die betreffende Kurve mit 50 km/h und stürzte aufgrund des Rollsplitts. Vor Gericht trug er vor, das Warnschild sei keine ausreichende Warnung gewesen. Vielmehr hätte es zusätzlich einer Geschwindigkeitsbegrenzung bedurft.
Fazit:
Auch als Verkehrsteilnehmer hat man stets mit Vorsicht zu fahren und auf die Verkehrszeichen zu achten. Einem jeden durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer muss bewusst sein, dass Rollsplitt auf der Fahrbahn bei zu hoher Geschwindigkeit die Gefahr birgt, von der Fahrbahn abzukommen.