
OLG Oldenburg – Az. 6 U 31/22 – das Gericht hatte in einem besonderen Fall zu entscheiden. Der Klägerin, Halterin eines Fahrzeugs, klappte während der Fahrt auf der Autobahn die Motorhaube hoch. Dies hatte zur Folge, dass ihr die Sicht versperrt war. Die Klägerin schaffte es in der Situation noch, das Fahrzeug auf den Seitenstreifen zu manövrieren. Personenschäden gab es keine, das Fahrzeug der Klägerin wies nach dem Vorgang allerdings einen Totalschaden auf.
Die Klägerin wendete sich klageweise gegen das Land Niedersachsen und verlangte Schadensersatz für den ihr an ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden.
Aus folgenden Gründen:
Die Klägerin war kurz vor dem Hochklappen der Motorhaube mit ihrem Fahrzeug beim TÜV gewesen. Dort hatte sie die orangene Plakette erhalten. Die Farbe der Plakette sagt aus, in welchem Jahr das Fahrzeug wieder zur Hauptuntersuchung muss. Die Klägerin argumentiert, der TÜV-Prüfer habe die Motorhaube nach dem Besuch nicht ordnungsgemäß verschlossen, was letztlich zum Hochklappen dieser führte.
Das erstinstanzliche Gericht wies die Klage ab. Es begründete seine Entscheidung damit, dass sich nicht zweifelsfrei feststellen lasse, dass das Hochklappen der Motorhaube auf einem Verschulden des TÜV-Mitarbeiters beruhe.
Dies sah das Berufungsgericht anders. Es hatte einen Sachverständigen beauftragt, der feststellte, dass die Motorhaube tatsächlich nicht ordnungsgemäß verschlossen wurde. Der Schließmechanismus sei entfettet und trocken gewesen. Das habe dazu geführt, dass das Schloss nicht vernünftig arretierte. Dieser Umstand wurde vom TÜV-Prüfer offenbar nicht untersucht.
Da eine andere Ursache für das Hochklappen der Motorhaube nicht in Frage kam, stand das Verschulden des TÜVs fest. Insbesondere stand außer Frage, dass die Klägerin die Motorhaube nach der TÜV-Untersuchung geöffnet habe. Auch traf die Klägerin so kurz nach der Untersuchung keine Verpflichtung, die Funktionsfähigkeit der Motorhaube zu untersuchen. Ein Mitverschulden der Klägerin schied somit nach Ansicht des Berufungsgerichts ebenfalls aus.