Die Legalisierung von Cannabis ist in Deutschland ein ständig diskutiertes Thema mit potenziell weitreichenden Folgen. Besonders die Verkehrssicherheit und die Kontrolle des psychoaktiven Wirkstoffs THC stehen im Mittelpunkt dieser – derzeit gewichtigen - Debatte. Zudem werfen Unsicherheiten bezüglich der zulässigen Menge des Cannabiskonsums und die damit einhergehenden THC-Menge viele Fragen auf.
Die Legalisierung von Cannabis könnte wirtschaftliche und soziale Vorteile bringen, von Steuereinnahmen bis hin zur medizinischen Anwendung. Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass ab Juli 2025 Erwachsenen der Besitz von 25 Gramm Cannabis sowie der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenbedarf erlaubt sein soll. Dabei darf der Ertrag der Pflanzen nicht gewerblich genutzt werden.
Dennoch bleibt die Frage offen, wie der Staat den Cannabiskonsum reglementieren und die THC-Kontrollen im Straßenverkehr umsetzen wird. Eine der größten Herausforderungen bei der Legalisierung von Cannabis ist die Anpassung der Wirkstoff-Kontrollen im Straßenverkehr. Autofahrer, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen, könnten die Verkehrssicherheit gefährden. Daher müssen präzise Vorschriften für THC-Tests und angemessene Strafen für Verstöße erarbeitet werden.
Von großer Bedeutung ist dabei die Diskussion um den THC-Grenzwert. Derzeit liegt der Grenzwert (noch) bei 1,0 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert kann zwar den Konsum von Cannabis nachweisen, sagt aber wenig über die Verkehrssicherheit aus. Hinzu tritt, dass bei der Feststellung dessen noch eine erhöhte Fehlertoleranz gibt. Verstöße werden nach § 24a StVG mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, einem Fahrverbot, Punkten in Flensburg und im schlimmsten Fall - bei Verneinung der Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde - mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet.
Die Forderung nach einer Anhebung des THC-Grenzwertes auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum wird von dem Vorsitzenden der Grenzwertkommission Prof. Stefan Tönnes gefordert und dürfte angesichts der geplanten Legalisierung auch konsequent sein. Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass Personen, die nach dem Konsum von Cannabis wieder fahrtüchtig sind, nicht ungerechtfertigt bestraft werden. Bei Ihnen könnte trotz der fehlenden Beeinträchtigung ihrer Fahrtüchtigkeit noch der Wirkstoff im Blut festgestellt werden. Um einen geeigneten Grenzwert festzulegen, der die tatsächliche Fahrtüchtigkeit besser widerspiegelt, soll im Verkehrsministerium ein Expertenteam aus Medizinern, Juristen und Verkehrsexperten gebildet werden.
Eine genaue Prognose zur Zukunft der Cannabis-Legalisierung in Deutschland bleibt abzuwarten. Das Verkehrsministerium betont, dass es im Rahmen des § 24a Abs. 2 StVG vorrangig darauf ankommt, ob eine Beeinträchtigung der Fahreignung bestanden hat. Weitere Entwicklungen und Entscheidungen werden die Zukunft der Cannabis-Legalisierung in Deutschland maßgeblich beeinflussen. Diese spannende Entwicklung bleibt es nun abzuwarten.